Was umfasst die Krebsvorsorge?
Als Krebsvorsorge-Untersuchung wird diejenige gynäkologische Untersuchung bezeichnet, die jede Frau alle 6 Monate bei ihrem Frauenarzt durchführen lassen sollte. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jedoch meist nur eine Untersuchung jährlich, statt der empfohlenen zwei.
Für die einfache Vorsorgeuntersuchung der Brust und Genitalorgane übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Allerdings umfasst dies allein das Abtasten der Brust und des kleinen Beckens, um gutartige sowie bösartige Tumore ausschließen oder frühzeitig entdecken zu können. Eine Ultraschalluntersuchung allerdings – die wichtigste Maßnahme im „Kampf“ gegen den Krebs, zahlt die gesetzliche Krankenkasse allerdings nicht! (Kein Ultraschall)
Ein weiterer Bestandteil der Vorsorge, welche die GKV übernimmt, ist der einfache Abstrich (kein Thin-Prep), für den der Frauenarzt einen Zellabstrich aus dem Gebärmutterhals oder Muttermund entnimmt.
Bei Frauen ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich die Brust abgetastet, und ab dem 50. Lebensjahr wird der Enddarm untersucht und ein einfacher Test auf Blut im Stuhl (kein Immunologischer-Stuhltest) angeboten.
Bei der gesetzlichen Krebsfrüherkennung gibt es ab dem 01.01.2020 neue Vorgaben:
Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können dann, wie bisher, einen jährlichen Pap-Abstrich in Anspruch nehmen.
Frauen ab dem Alter von 35 Jahren wird künftig statt des jährlichen Pap-Abstrichs alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung, bestehend aus einem HPV-Test (Test auf humane Papillomaviren) und einem Pap-Abstrich, angeboten.
Diese neue Regelung schließt eine jährliche körperliche Untersuchung aber NICHT aus!
Denn alle Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren neben den genannten Tests zudem Anspruch auf eine jährliche klinische Basisuntersuchung.
Diese Vorsorgeuntersuchung ist sehr wichtig und sinnvoll und sollte von jeder Frau wahrgenommen werden.
Auflistung der Leistungen in Rahmen der Krebsvorsorge
gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen:
Ab dem 20. Lebensjahr
- Spiegeleinstellung des Muttermundes
- Abstrich vom Muttermund
- Gynäkologische Tastuntersuchung
- Blutdruckmessung
Zusätzlich ab dem 30. Lebensjahr
- Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten
Ab dem 50. Lebensjahr
- Test auf Blut im Stuhl(iFob) – bis zum 55. Jahr jährlich, danach nur alle 2 Jahre
- Rektale Tastuntersuchung bei der jährlichen gyn. Vorsorgeuntersuchung
- alle 2 Jahre Mammographie (Röntgen der Brust im Rahmen des Mammascreening) bis 75 Jahre
Ab dem 55. Lebensjahr
- Darmspiegelung alle 10 Jahre bis 75 Jahre
- Alternativ alle 2 Jahre Stuhltest Briefchen bis 70 Jahre
Welche Zusatzleistungen wir außerdem empfehlen, erfahren Sie hier.
Zusätzliche Wahlleistungen in unserer Praxis:
- Jährliche Krebsvorsorge mit Dünnschicht-Abstrich (Thinprep) für alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr
- Ab dem 30. Lebensjahr jährliche Ko-Testung auf HPV-Infektion
- Jährliche Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter, Eierstöcken, Harnblase und dem kleinen Becken
- Brustultraschall ab dem 30. Lebensjahr jährlich
- Hormonstatus
- Mikronährstoff- und Vitaminstatus
Warum die gesetzliche Krankenkasse so viele wichtige Krebsvorsorgemaßnahmen nicht zahlt?
Der Versicherungsschutz, den Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse gewährt, gilt lediglich dem, was medizinisch notwendig ist.
Die moderne Medizin bietet darüber hinaus jedoch zahlreiche empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen an, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind; allerdings gewähren eben diese Untersuchungen einen weitaus besseren Schutz und Sie als Patientin können erst aufgrund dieser Untersuchungen, die dem medizinischen Können heute entsprechen, auch tatsächlich davon ausgehen, dass Sie gesund sind.
Neben den oben genannten Standarduntersuchungen bieten wir Ihnen daher eine Reihe sinnvoller Zusatzuntersuchungen an, welche die Vorsorgesicherheit deutlich erhöhen.
Die Kosten für diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) dürfen jedoch nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse erbracht werden und müssen deshalb von Ihnen auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) selbst übernommen werden. Die Basisversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung führen wir natürlich weiterhin für Sie als Kassenleistung durch.
Sie können deutlich mehr für Ihre Gesundheit tun, als die Krankenkasse Ihnen zahlt! Nutzen Sie das erweiterte Spektrum der Gesundheitsvorsorge und bestimmen Sie selbst, was Ihnen wichtig erscheint.
Wir werden Sie gerne beraten, welche Maßnahmen in Ihrem Falle für Sie persönlich empfehlenswert und wichtig sind.